Staatsregierung erlaubt Re-Start ab 19. September
„Das ist eine gute Nachricht für den gesamten bayerischen Breitensport und ein großer Erfolg unserer Fußballvereine, die sich in den vergangenen Tagen nochmals sehr, sehr klar positioniert und den Kurs des Verbandes mit überragender Zustimmung unterstützt haben", sagt BFV-Präsident Rainer Koch in einer ersten Reaktion: „Wir bedanken uns ausdrücklich und stellvertretend für alle politischen Entscheidungsträger bei Innenminister Joachim Herrmann für die jetzt sehr rasch getroffene Entscheidung und das positive Signal. Uns war es immer wichtig, einen sachlichen Dialog zu führen, eine Klage wäre nur das letzte Mittel gewesen – auch das haben wir immer betont."
Die Zuschauer-Obergrenze liegt bei maximal 400 Personen (ohne direkt am Spielbetrieb beteiligte Personen) und orientiert sich an den örtlichen Gegebenheiten der Klubs. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung entsprechender Abstandsregeln und Hygienekonzepte. Der BFV hat bereits am 13. August ein Muster-Hygienekonzept für den Spielbetrieb mit Zuschauern vorgelegt, das nun die Grundlage bildet, um gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium zeitnah eine Lösung zu erarbeiten, die es den Vereinen erlaubt, die Vorgaben zum Gesundheitsschutz möglichst einfach, aber effektiv umzusetzen. Der BFV verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf, dass es sich hierbei um ein Muster-Hygienekonzept handelt, das von behördlicher Seite noch nicht genehmigt ist. Dieser Prozess ist aktuell bereits angestoßen, noch an diesen Donnerstag kommt es im Innenministerium zu einem weiteren Abstimmungstermin mit dem BFV.
Die Spielleiter der jeweiligen Klassen bei Frauen und Männern, Juniorinnen und Junioren werden ab sofort damit beginnen, sukzessive die Spielpläne für den Re-Start auf www.bfv.de zu veröffentlichen. Der BFV bittet um Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nimmt, erste Spielplänbe sind bereits abrufbar, weitere werden nach und nach veröffentlicht.
Neu wird ab dem 19. September auch die Nutzung von schulischen Sportanlagen und Schulsporthallen geregelt: Demnach dürfen diese wieder von Vereinen genutzt werden, hieß es aus dem Kultusministerium.
Quelle; BfV 8.9.2020