Am Samstag, den 18. Juli 2020 ab 18:30 Uhr findet in der Kegelhalle im Sportforum, Am Söldnermoos 61, 85399 Hallbergmoos
(unter Einhaltung des „Handlungs- und Hygienekonzepts" in Sachen Corona-Pandemie unserer
Abteilung ,insbesondere deren Inhalte zur Desinfektion, Maskenpflicht und Abstand s. Anlage und
der gesetzlichen Vorgabe von maximal 50 Teilnehmern in geschlossenen Räumen) die
ordentliche Abteilungsversammlung der Abteilung Kegeln statt, zu der ich Euch recht herzlich einladen möchte.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
TOP 1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
TOP 2. Abstimmung über die Tagesordnung
TOP 3. Bericht des Abteilungsleiters
TOP 4. Berichte der Sportwarte (Sport-/Landkreiskegeln)
TOP 5. Bericht des Jugendleiters
TOP 6. Aussprache zu TOP 3,4 und 5
TOP 7. Entlastung der Abteilungsleitung
TOP 8. Neuwahl 1. Abteilungsleiter
TOP 9. Neuwahl 2. Abteilungsleiter
TOP 10. Neuwahl Jugendleiter
TOP 11. Neuwahl weiterer Ämter
TOP 12. Anträge
TOP 13. Verschiedenes
Anträge sind bis 7 Tage vor Abhaltung der Abteilungsversammlung beim 1. oder 2.
Abteilungsleiter in schriftlicher Form abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Niedermair
1. Abteilungsleiter
Handlungs- und Hygienekonzept – Abt. Kegeln des VfB Hallbergmoos
Folgende Regelungen und Empfehlungen sind zu beachten: gültig ab 30.06.2020
Änderungen in BLAU
• Für jedes Training ist ein Verantwortlicher vor Ort zu benennen. Er führt zu jedem Training eine Anwesen- heitsliste. Diese Anwesenheitsliste wird nach 4 Wochen vernichtet. Der Verantwortliche kontrolliert die Einhaltung des standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte. Alle Verantwortlichen wurden vorab geschult um das Vorgenannte umsetzen zu können.
• Der Zutritt ist nur den teilnehmenden Sportlern*innen und Trainern gestattet. Zugelassen sind auch Eltern bzw. ein Elternteil von Minderjährigen.
• Beim Zugang und Verlassen der Sportanlage und bei Nutzung von Sanitärbereichen ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
• Die Einhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Meter zwischen den Personen ist immer einzuhalten.
• Es sind ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher vorhanden. Außerdem müssen ausreichen Desinfektionsmittel bereitgestellt werden. Desinfektionsmittelspender sind im Aufenthaltsbereich aufzustellen. Es wäre sinnvoll, wenn die Sportler*innen ihr eigenes Desinfektionsmittel mitbringen würden.
• Umkleideräume dürfen genutzt werden: Darin besteht Maskenpflicht und in jeder Umkleide dürfen sich max. 2 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Personen müssen den Abstand von 1,5 Meter darin einhalten.
• Duschen bleiben weiterhin geschlossen. (w. aktueller Legionellenbelastung, Dampfentwicklung, etc.)
• Getränke sind von jedem selbst mitzubringen – Die Getränkeausgabe aus dem Lager ist verboten.
• Geschlossene Räume sind regelmäßig zu lüften und Klimaanlagen sind nach Möglichkeit auszuschalten.
• Auf jeweils zwei Kegelbahnen darf nur ein Sportler*in spielen. Es ist demnach immer eine Bahn frei zu lassen. D.h. das Training parallel nur für maximal 3 Mitglieder möglich ist.
• An den Tischen hinter den Bahnen dürfen sich max. jeweils zwei Personen unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter aufhalten.
• Trainer dürfen coachen; es ist jedoch unbedingt das Abstandsgebot von 1,5 Meter einzuhalten.
• In den Kugelrückläufen dürfen keine Allgemeinkugeln aufgelegt werden. Wenn ein Sportler*in keine eigenen Kugeln hat, werden vom Verantwortlichen Kugeln ausgegeben. Diese werden auf jede Bahn mitgenommen und nach Beendigung des Spiels desinfiziert und wieder an den Verantwortlichen zurückgegeben.
• Zur Ablage von persönlichen Gegenständen (Trainingsutensilien, wie Handtuch etc.) ist ein Stuhl zu benutzen, der bei jedem Bahnwechsel mitgenommen wird und am Ende zu säubern/desinfizieren ist.
• Bedienpulte sind ebenfalls nach jedem Trainingsdurchgang (d.h. Bahnwechsel) zu desinfizieren.
• Die Handschwämme an den Kugelrückläufen sind zu entfernen.
• Die Sportler*innen sind angehalten, erst zeitnah zu Beginn der Trainingseinheit in der Sportanlage zu erscheinen und möglichst sofort nach Beendigung des Trainings diese wieder zu verlassen.
• Dieses Handlungs- und Hygienekonzept ist in der Sportstätte gut sichtbar anzubringen.
• Die Anwesenden sind vom Verantwortlichen auf diese Handlungs- und Hygienekonzept hinzuweisen.
Es ist selbstverständlich, dass nur Personen am Trainingsbetrieb teilnehmen dürfen, die ❖ aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome der SARS-CoV-2-Infektion aufweisen ❖ in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde. → Dies muss auch immer beim Betreten der Anlagen auf Standard-Formular bestätigt werden.